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Ritter vom Goldenen Hertzen

Hannöverscher Freundschaftsritt zum Orden „Ritter vom Goldenen Hertzen“

Novellierte Ausführungsbestimmungen vom 4. Tag im Christmond a.U. 148 - Dieser Ritt beginnt erstmalig a.U. 148 mit der letzten Sippung „Hannöverscher Ritter der Freundschaft“.

Jeder Sasse des Uhuversums kann diesen Orden unter Beachtung des
Ceremoniale § 17 e) 2.) durch Einritte in nachstehende Reyche erwerben:

1. Berolina (2)
2. Hannovera (20)
3. Brunsviga (55)
4. Hildesia (190)

5. Castellum Peinense (241)
6. Castellum Verdense (309)
7. Ob der Hamel (336)
8. Cell-Erika (346)

Jeder Sasse des Uhuversums kann jederzeit diesen Freundschaftsritt beginnen und nach erfolgreichem Ritt das Wappenschild und die entsprechenden Goldhertzen erreichen. Der Ritt in alle Reyche muss jeweils in einer Winterung durchgeführt werden. Zur Erfüllung zählen auch anerkannte Sippungen in der entsprechenden Sommerung.

Zum Nachweis der Einritte dient die Einrittbestätigung der Reyche. Der Nachweis wird in einem „Geleitbrief“ attestiert. Dieser „Geleitbrief“ wird bei Ersterwerb für einen Mammon von 10 RM ausgestellt. Für die folgenden jährlichen Ritte benötigt der Sasse jeweils einen neuen "Geleitbrief“, für den jeweils ein Mammon von 5 RM zu entrichten ist.

Geleitbriefe stellt der Reychsmarschall aus. Erfüllte Geleitbriefe sind beim Rt Reychsmarschall einzureichen.

a.U. 149/150: Rittbericht zur Berolina (2)
a.U. 150/151: Rittbericht zur Hannovera (20)
a.U. 151/152: Rittbericht zu Brunsviga (55)
a.U. 152/153: Rittbericht zur Hildesia (190)

a.U. 153/154: Rittbericht zum Castellum Peinense (241)
a.U. 154/155: Rittbericht zum Castellum Verdense (309)
a.U. 155/156: Rittbericht zur Ob der Hamel (336)
a.U. 156/157: Rittbericht zur Cell-Erika (346)

Nach erfolgreichem 1. Ritt erhält der Ausreiter das Wappenschild „Ritter vom Goldenen Hertzen“ und den Titul “Schildträger vom Goldenen Herzen“. Bei Folgeritten wird dieses Schild durch ein Goldhertz mit dem Schriftzug „Berolina-Ritt vom Goldenen Hertzen“, „Hannovera-Ritt vom Goldenen Hertzen“, „Brunsviga-Ritt vom Goldenen Hertzen“ usw. ergänzt.

Dieser Freundschaftsrittes endet a. U. 158 mit der Verleihung des Tituls „Ritter vom Goldenen Hertzen““. Dieser ist nur für Sassen erreichbar, die alle Ritte ab a. U. 148 erfolgreich absolviert haben.

Gegeben zu Hannovera, am 18. Tag im Ostermond a.U. 148
Das Oberschlaraffat - Der Wappen- und Adelsmarschall - Das Kantzlerambt

Novellierte Ausführungsbestimmungen vom 4. Tag im Christmond a.U. 148

Die Feyerlichkeiten und Verleihungen des „Wappenschildes“ und/oder „Goldhertzen“ für einen erfolgreichen Ritt finden spätestens in der Sippung „Ritter vom Goldenen Hertzen“ in der Leineburg statt.

Darüber hinaus kann jeder teilnehmende Ausreiter jederzeit einmal pro Winterung einen erfüllten Geleitbrief vorlegen, um unmittelbar das Wappenschild mit dem Titul „Schildträger vom Goldenen Herzen“ oder später, nach Vortrag der geforderten Fechsung (Dauer 1 Minute), die „Goldhertzen“ verliehen zu bekommen.

Einritte für einen erstellten Folge-Geleitbrief gelten jedoch erst nach erfolgter Sippung „Ritter vom Goldenen Hertzen“. Das bedeutet, dass die „neuen“ Ausritte erst in der auf dem Geleitbrief verzeichneten „neuen“ Winterung erfolgen können.

Die Novellierung der Statuten soll dafür sorgen, dass in der Sippung „Ritter vom Goldenen Hertzen“ zum Ende einer Winterung nur noch wenige Verleihungen und Auszeichnungen vorzunehmen sein werden, um somit für Kurzweil und allgemeine Freude zu sorgen.